Nec manifestum furtum quid sit, ex his quae diximus intellegitur:
von luzie.k am 02.02.2018
Aus dem, was wir bereits besprochen haben, lässt sich verstehen, was ein nicht offensichtlicher Diebstahl ist:
von henri.843 am 22.11.2017
Was nicht offenkundiger Diebstahl ist, wird aus dem, was wir gesagt haben, verstanden: