Ceterum quae ante adhuc matre pacifica iure perfecta sunt et ante inchoatum coeptumque iurgium vendita donata mutata in dotem data ceterisque causis legitime alienata, minime revocamus.
von mateo.921 am 20.09.2020
Überdies widerrufen wir keinesfalls diejenigen Dinge, dei bis dahin, während die Mutter friedlich war, rechtmäßig vollzogen wurden und vor dem begonnenen und anhängigen Streit verkauft, verschenkt, getauscht, als Mitgift gegeben und aus anderen Gründen rechtmäßig veräußert wurden.
von damian.s am 07.10.2016
Darüber hinaus werden wir keine Rechtsgeschäfte widerrufen, die getätigt wurden, solange unsere Mutter noch in Frieden mit uns war, einschließlich Verkäufe, Schenkungen, Tauschgeschäfte, Mitgiftvereinbarungen und andere rechtmäßige Eigentumsübertragungen, die vor diesem Streit stattgefunden haben.