Si successione patris abstenta fuisti, ob ea quae in dotem data sunt convenire te creditores nequeunt, quibus pignerata in dotem data non docentur, nisi bonis defuncti non sufficientibus in fraudem creditorum dotem constitutam probabitur.
von ilias.e am 27.05.2024
Wenn Sie auf das Erbe Ihres Vaters verzichtet haben, können Gläubiger nicht wegen Vermögenswerten klagen, die als Mitgift gegeben wurden, es sei denn, sie können nachweisen, dass die Mitgift mit der Absicht eingerichtet wurde, Gläubiger zu täuschen, wenn der Nachlass des Verstorbenen nicht ausreichte, und sofern das Vermögen nicht ausdrücklich als Sicherheit für die Mitgift verpfändet wurde.