Si paterna hereditate abstinuisti nec quicquam in fraudem creditorum ex bonis eius in te donationis iure transscriptum est, a privatis creditoribus praeses provinciae conveniri te non patietur.
von kyra972 am 08.09.2015
Wenn du die väterliche Erbschaft ausgeschlagen hast und dir kein Vermögen aus seinem Nachlass auf eine Weise übertragen wurde, die seine Gläubiger schädigt, wird der Provinzgouverneur privaten Gläubigern keine Rechtsklage gegen dich gestatten.
von anni931 am 12.01.2017
Wenn du auf das väterliche Erbe verzichtet hast und nichts aus seinen Gütern durch Schenkungsrecht zum Nachteil der Gläubiger auf dich übertragen wurde, wird der Provinzstatthalter nicht zulassen, dass du von privaten Gläubigern verklagt wirst.