Cum ex sola primipili causa liberos, etiam si patribus heredes non existant, teneri divus aurelianus sanxerit, si neque successistis patri vestro nec quicquam ex bonis eius tenetis, consequens est a paternis creditoribus vos non conveniri.
von leonie.y am 08.05.2023
Da der Göttliche Aurelianus verfügt hat, dass Kinder allein aufgrund des Primipilus gebunden sind, auch wenn sie nicht als Erben ihrer Väter existieren, folgt daraus, dass Sie, wenn Sie weder Ihrem Vater nachgefolgt sind noch etwas aus dessen Vermögen besitzen, nicht von väterlichen Gläubigern verklagt werden können.
von anne.842 am 26.07.2020
Obwohl Kaiser Aurelian verfügte, dass Kinder für die Pflichten ihres Vaters als Zenturio-Hauptmann haftbar sind, selbst wenn sie nicht dessen Erben sind, können Sie nicht von den Gläubigern Ihres Vaters verklagt werden, wenn Sie weder von ihm geerbt haben noch irgendeinen seiner Besitztümer besitzen.