Et ideo si constiterit fisco satisfactum esse ob causam primipili, poteris obligatam tibi possessionem dotis titulo petere, ut satis doti fieri possit.
von nelli9812 am 02.04.2024
Wenn demnach bestätigt wird, dass dem Fiskus die Zahlung für den Dienst des Hauptzenturionen geleistet wurde, können Sie die Ihnen als Mitgift verpfändete Liegenschaft beanspruchen, damit Ihre Mitgiftsansprüche erfüllt werden.
von mia.f am 16.03.2019
Und daher, wenn festgestellt wird, dass dem Fiskus aufgrund der Causa Primipili Genüge getan wurde, können Sie das Ihnen unter dem Titel der Mitgift verpfändete Besitztum beanspruchen, damit der Mitgift Genüge getan werden kann.