Quamvis ex causa dotis vir quondam tuus tibi sit condemnatus, tamen si prius, quam res eius tibi obligarentur, cum fisco contraxit, ius fisci causam tuam praevenit.
von wilhelm.d am 17.12.2014
Obwohl Ihr Ehemann zur Zahlung Ihrer Mitgift verurteilt wurde, hat der Anspruch des Fiskus Vorrang vor Ihrem, wenn er bereits vor der Verpfändung seiner Vermögenswerte einen Vertrag mit dem Fiskus abgeschlossen hatte.
von rosalie.977 am 04.05.2024
Obwohl Ihr ehemaliger Ehemann Ihnen aufgrund der Mitgiftangelegenheit verurteilt worden ist, geht dennoch, wenn er vor der Verpfändung seines Vermögens an Sie einen Vertrag mit dem Fiskus abgeschlossen hat, das Recht des Fiskus Ihrer Forderung vor.