Filios debitoris ei succedentes velut in creditorum fraudem alienatorum facultatem revocandi non habere notissimi iuris est.
von elli.8892 am 06.08.2013
Es ist höchst bekanntes Rechts, dass die Söhne eines Schuldners, die in dessen Nachfolge treten, nicht die Befugnis haben, Vermögensübertragungen rückgängig zu machen, die wie zum Nachteil der Gläubiger veräußert wurden.
von paul937 am 12.08.2014
Es ist ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz, dass Kinder eines Schuldners, die von ihm erben, Vermögenswerte, die angeblich zur Täuschung von Gläubigern übertragen wurden, nicht zurückfordern können.