Si paterna hereditate abstinuisti, non ideo, quod a creditoribus fundos comparasti, si modo id bona fide fecisti, a posterioribus, qui sub isdem obligationibus pecuniam crediderint, iure conveniris.
von casper9995 am 05.06.2019
Wenn du auf das väterliche Erbe verzichtet hast, nicht deshalb, weil du Grundstücke von Gläubigern erworben hast, sofern du dies in gutem Glauben getan hast, wirst du von späteren Gläubigern, die unter denselben Verpflichtungen Geld geliehen haben, rechtmäßig in Anspruch genommen.
von magdalena.c am 25.06.2014
Wenn Sie auf das väterliche Erbe verzichtet haben, können Sie von nachfolgenden Gläubigern, die Geld unter denselben Verpflichtungen verliehen haben, nicht rechtlich verklagt werden, nur weil Sie in gutem Glauben Grundstücke von den Gläubigern erworben haben.