Si paterna hereditate te abstinuisse constiterit et non ut heredem in domo, sed ut inquilinum vel custodem vel ex alia iusta ratione habitasse liquido fuerit probatum, ex persona patris conveniri te procurator meus prohibebit.
von lorenz.938 am 18.03.2016
Sollte festgestellt worden sein, dass Sie sich des väterlichen Erbes enthalten haben und eindeutig bewiesen wurde, dass Sie nicht als Erbe im Haus, sondern als Mieter oder Vormund oder aus einem anderen gerechten Grund gewohnt haben, wird mein Bevollmächtigter eine Klage gegen Sie aus der Person des Vaters untersagen.
von zeynep.929 am 14.01.2020
Sollte nachgewiesen werden, dass Sie auf Ihr väterliches Erbe verzichtet haben und eindeutig festgestellt wird, dass Sie das Haus nicht als Erbe, sondern als Mieter, Verwalter oder aus einem anderen triftigen Grund bewohnt haben, wird mein Verwalter jede rechtliche Verfolgung aufgrund der Verpflichtungen Ihres Vaters gegen Sie verhindern.