Cum itaque nec cetera probationum indicia reprobentur, iure competenti praediorum, quae in quaestionem veniunt, dominium ad te ostendae pertinere.
von willie.o am 06.05.2014
Da somit auch andere Beweisanzeichen nicht verworfen werden, sollen Sie kraft des zuständigen Rechts das Eigentum der Ländereien, die in Frage stehen, als Ihnen gehörend nachweisen.
von kira.956 am 01.11.2014
Da die anderen Beweismittel nicht zurückgewiesen werden, können Sie rechtlich den Besitz der fraglichen Ländereien nachweisen.