Ad probationem uti dominii aliena subtrahentes instrumenta his minime possunt, quippe cum horum lectio non recitantem, sed quem tenor scripturae designat, adiuvat.
von aalyah.8989 am 14.06.2016
Zum Eigentumsnachweis können diejenigen, welche fremde Dokumente wegnehmen, diese keinesfalls nutzen, da fürwahr das Lesen dieser den Verlesenden nicht unterstützt, sondern wen der Inhalt der Schrift bestimmt.
von toni964 am 17.07.2022
Personen, die Dokumente anderer unrechtmäßig an sich bringen, können diese nicht zur Eigentumsbeweisführung nutzen, da das Lesen solcher Dokumente nicht den Lesenden, sondern die im Text als Eigentümer bezeichnete Person unterstützt.