Frater tuus si solam portionem praedii ad se pertinentem distraxit, venditionem revocari non oportet, sed adversus eum, cum quo tibi idem praedium commune esse coepit, communi dividundo iudicio consiste:
von jaimy.935 am 30.06.2015
Wenn dein Bruder nur seinen Anteil des Grundstücks veräußert hat, sollte der Verkauf nicht rückgängig gemacht werden, sondern gehe gegen denjenigen vor, mit dem das Grundstück für dich gemeinsam geworden ist, mit einer Klage auf Teilung des Gemeinschaftseigentums:
von noel.856 am 18.10.2017
Wenn dein Bruder nur seinen Anteil am Grundstück verkauft hat, kannst du den Verkauf nicht rückgängig machen, sondern solltest eine Klage auf Grundstücksteilung gegen denjenigen einreichen, mit dem du nun gemeinsam Miteigentümer bist: