Si vero coheredes soliditatem vendiderunt, licet emptor ab his delegatus partem pretii fisco solverit alteramque in cautionem deduxit, tamen portioni tuae ea venditio non potest obsistere.
von celina914 am 15.06.2022
Selbst wenn Ihre Miterben die gesamte Liegenschaft verkauft haben und der Käufer einen Teil des Preises an die Finanzbehörde entrichtet und den Rest in eine Schuldverschreibung umgewandelt hat, kann dieser Verkauf Ihren Anteil nicht beeinträchtigen.
von milana.d am 22.09.2017
Wenn die Miterben tatsächlich das Gesamte verkauft haben, obwohl der von ihnen beauftragte Käufer einen Teil des Preises an den Fiskus entrichtet und den anderen Teil in eine Sicherheit überführt hat, kann dieser Verkauf gleichwohl nicht gegen Ihren Anteil bestehen.