Si vero partem pretii persolvisti, ad ea, quae venditorem oportet ex venditione praestare, magis actionem quam ad pretii quantitatem, quam te dedisse significas, habes.
von emile.w am 26.04.2023
Wenn Sie tatsächlich einen Teil des Preises bezahlt haben, haben Sie eher einen Anspruch auf die Dinge, die der Verkäufer aufgrund des Verkaufs zu erbringen hat, als auf die Menge des Preises, die Sie angegeben haben zu entrichten.
von alia9966 am 11.10.2016
Wenn Sie eine Teilzahlung geleistet haben, haben Sie eher ein Recht, die Leistungen zu fordern, zu denen der Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags verpflichtet ist, als den Betrag zurückzufordern, den Sie angeblich gezahlt haben.