Vectigal quoque quintae et vicesimae venalium mancipiorum remissum, specie magis quam vi, quia, cum venditor pendere iuberetur, in partem pretii emptoribus adcrescebat.
von louise.l am 31.10.2021
Die Steuer auf den Verkauf von Sklaven, die ein Fünfundzwanzigstel betrug, wurde mehr dem Anschein nach als tatsächlich aufgehoben, da sie, wenn der Verkäufer zur Zahlung verpflichtet wurde, den Käufern als Teil des Preises hinzugerechnet wurde.
von yusuf.s am 16.07.2013
Die Verkaufssteuer von 4% auf Sklaven wurde ebenfalls abgeschafft, jedoch mehr symbolisch als tatsächlich, da die Verkäufer, obwohl sie sie zu zahlen verpflichtet waren, sie einfach auf den Preis für die Käufer aufschlugen.