Familiae erciscundae vel communi dividundo iudicium ita demum, si corpora maneant communia, agi potest.
von clara.m am 10.08.2013
Ein Verfahren zur Teilung von Familienvermögen oder zur Teilung gemeinschaftlichen Vermögens kann nur dann eingeleitet werden, wenn die Vermögenswerte gemeinschaftlich verbleiben.
von milo.975 am 06.07.2021
Eine Rechtsstreit zur Teilung von Familien- oder Gemeinschaftsvermögen kann nur dann eingeleitet werden, wenn die Vermögenswerte ungeteilt bleiben.