Scriptura testamenti, qua specialiter omnia divisa continentur, quominus res quarum testator non fecit mentionem heredes inquirere nihil impedit.
von ada.l am 02.10.2016
Die Niederschrift des Testaments, in dem ausdrücklich alle aufgeteilten Gegenstände enthalten sind, verhindert in keiner Weise, dass die Erben Gegenstände untersuchen, über die der Erblasser keine Erwähnung gemacht hat.
von connor976 am 30.05.2015
Der schriftliche Inhalt eines Testaments, auch wenn er ausdrücklich auflistet, wie alles aufgeteilt wird, hindert die Erben nicht daran, Dinge zu untersuchen, die vom Erblasser nicht erwähnt wurden.