Possessionum divisiones sic fieri oportet, ut integra apud successorem unumquemque servorum vel colonorum adscripticiae condicionis seu inquilinorum proxima agnatio vel adfinitas permaneret.
von leyla.l am 08.04.2020
Die Aufteilung von Besitztümern soll so erfolgen, dass die nahe Blutsverwandtschaft oder Verwandtschaft jedes Dieners oder Pächters mit registriertem Status oder Untermieter bei dem Rechtsnachfolger unversehrt bleibt.
von flora.941 am 19.12.2022
Die Aufteilung von Besitztümern sollte so vorgenommen werden, dass enge Familienangehörige – ob durch Blutsverwandtschaft oder Heirat verbunden – unter den Sklaven, registrierten Pächtern oder ansässigen Mietern beim selben Erben verbleiben.