Episcopale iudicium sit ratum omnibus, qui se audiri a sacerdotibus elegerint, eamque illorum iudicationi adhibendam esse reverentiam, quam vestris referre necesse est potestatibus, a quibus non licet provocare.
von eric.w am 29.07.2018
Die Entscheidung eines bischöflichen Gerichts soll für jeden bindend sein, der sich dafür entscheidet, seinen Fall vom Klerus anhören zu lassen. Ihr Urteil soll denselben Respekt erhalten, der Ihren zivilen Behörden entgegengebracht werden muss, deren Entscheidungen nicht angefochten werden können.
von mara.p am 03.05.2023
Das bischöfliche Urteil soll für alle rechtskräftig sein, die sich entschieden haben, von Priestern angehört zu werden, und jene Ehrerbietung soll ihrem Urteil entgegengebracht werden, die man den eigenen Befugnissen schuldig ist, von denen keine Berufung möglich ist.