Per iudicium quoque officia, ne sit cassa episcopalis cognitio, definitioni exsecutio tribuatur.
von neele.q am 10.05.2021
Durch gerichtliche Ämter soll, damit die bischöfliche Entscheidungsfindung nicht unwirksam sei, der Beschluss vollstreckt werden.
von toni.y am 23.11.2020
Die Gerichtsbeamten sollen auch sicherstellen, dass das bischöfliche Urteil vollstreckt wird, damit es nicht unwirksam bleibt.