Numquam omnino in negotiis privatorum vel tuitio militaris vel exsecutio tribuatur.
von felicitas.a am 09.09.2013
Militärischer Schutz oder Durchsetzung sollte niemals bei Angelegenheiten privater Bürger gewährt werden.
von mathilda8958 am 04.01.2018
Keinesfalls sollte in Angelegenheiten von Privatpersonen weder militärischer Schutz noch Durchsetzung gewährt werden.