Pragmaticas praeterea sanctiones non ad singulorum preces super privatis negotiis proferri, sed si quando corpus aut schola vel officium vel curia vel civitas vel provincia vel quaedam universitas hominum ob causam publicam fuderit preces, manare decernimus, ut hic etiam veritatis quaestio reservetur.
von christof.x am 29.06.2023
Überdies verfügen wir, dass pragmatische Verfügungen nicht aufgrund von Bitten Einzelner in privaten Angelegenheiten erlassen werden, sondern wenn jemals eine Körperschaft, Schule, Dienststelle, Kurie, Stadt, Provinz oder irgendeine Universitätsgemeinschaft Bitten aufgrund einer öffentlichen Sache vorgebracht hat, sollen diese ergehen, sodass auch hier die Frage der Wahrheit vorbehalten bleibt.
von lilja.w am 04.07.2014
Darüber hinaus erklären wir, dass pragmatische Sanktionen nicht aufgrund individueller Bitten über private Angelegenheiten erlassen werden sollen. Sie können jedoch gewährt werden, wenn ein Unternehmensverband, eine Bildungseinrichtung, eine öffentliche Stelle, ein Stadtrat, eine Stadt, eine Provinz oder eine Gruppe von Personen eine Petition zu einer öffentlichen Angelegenheit einreicht, vorausgesetzt, die Gültigkeit des Falls kann noch geprüft werden.