Praecipimus, ne quando curiales vel privatae condicionis homines ad militare exhibeantur iudicium vel contra se agentum actiones excipiant vel litigare in eo cogantur.
von ecrin.857 am 26.04.2018
Wir verfügen, dass Stadträte und Privatpersonen niemals vor ein Militärgericht vorgeladen werden dürfen, dort keine Klagen gegen sich ergehen lassen müssen noch gezwungen werden können, an Militärgerichtsverfahren teilzunehmen.
von mathis924 am 31.12.2013
Wir befehlen, dass zu keiner Zeit Kurialen oder Personen privater Herkunft vor ein Militärgericht gebracht, gegen sie Klagen angenommen oder sie gezwungen werden, in einem solchen zu prozessieren.