Praeoptabis igitur convenientem desiderii tui fructum, si te non heredum fidem secutum, sed ex necessitate ad iudicium eos provocare demonstraveris.
von nika.h am 12.02.2015
Du wirst ein besseres Ergebnis erzielen, das deinen Wünschen entspricht, wenn du nachweisen kannst, dass du dich nicht nur auf die Vertrauenswürdigkeit der Erben verlassen hast, sondern sie aus Notwendigkeit vor Gericht bringen musstest.
von luzi943 am 19.07.2015
Du wirst daher einen passenden Frucht deines Verlangens vorziehen, wenn du nachgewiesen hast, dass du nicht dem Glauben der Erben gefolgt bist, sondern sie aus Notwendigkeit zum Gerichtsverfahren herausgefordert hast.