Est iurisdictionis tenor promptissimus indemnitatisque remedium edicto praetoris creditoribus hereditariis demonstratum, ut, quotiens separationem bonorum postulant, causa cognita impetrent.
von leah.a am 10.04.2023
Der Umfang der Gerichtsbarkeit ist höchst bereit und das Rechtsmittel des Schutzes ist im Edikt des Prätors den Erbschaftsgläubigern dargelegt, sodass sie, sooft sie eine Trennung der Güter verlangen, diese nach Untersuchung der Sache erlangen können.
von amaya.825 am 14.12.2023
Das rechtliche Verfahren bietet eine schnelle Abhilfe, die durch das Prätorenedikt für Erbschaftsgläubiger geschaffen wurde, und ermöglicht ihnen, nach Prüfung ihres Falles eine Vermögenstrennung zu beantragen, wann immer sie dies wünschen.