Aes alienum hereditate nomine fisci vendita ad onus emptoris bonorum pertinere nec fiscum creditoribus hereditariis respondere certum et absolutum est.
von felicitas.821 am 25.03.2017
Bei einem einem Verkauf einer Erbschaft durch den Fiskus ist es absolut sicher, dass die Schuld die Verantwortung des Käufers wird und der Fiskus gegenüber den Gläubigern der Erbschaft nicht haftbar ist.
von diana.v am 03.04.2014
Es ist gewiss und unumstößlich, dass die Schuld bei Veräußerung der Erbschaft im Namen des Fiskus auf die Belastung des Käufers der Güter übergeht und der Fiskus gegenüber den Erbschaftsgläubigern nicht haftet.