Si hereditas eius, a quo testamento dicis te esse manumissum, ob aes alienum spernitur ab heredibus, conservandae libertatis gratia non iniusta ratione creditoribus hereditariis satis offerens iudicium testatoris servari tibi postulabis, maxime cum id etiam a divo marco consultissimo principe sit constitutum:
von lorena.t am 18.04.2024
Wenn die Erbschaft desjenigen, von dem du sagst, dass du durch Testament freigelassen wurdest, aufgrund von Schulden von den Erben abgelehnt wird, wirst du zum Zweck der Erhaltung der Freiheit, nicht ohne gerechten Grund und unter Befriedigung der Erbschaftsgläubiger, verlangen, dass das Urteil des Erblassers für dich bewahrt wird, besonders da dies auch von Divus Marcus, dem weisesten Herrscher, festgelegt wurde.
von finnja.9933 am 25.09.2016
Wenn die Erben die Erbschaft derjenigen Person, die Sie in ihrem Testament freigelassen hat, aufgrund von Schulden ablehnen, können Sie begründet beantragen, Ihre Freiheit zu wahren, indem Sie anbieten, die Gläubiger des Nachlasses zu bezahlen. Dies ist besonders gültig, da der weise Kaiser Marcus Aurelius selbst dieses Prinzip festgelegt hat.