In fraudem creditorum testamento datae libertates, quamvis debitori heres qui solvendo est extiterit, per legem aeliam sentiam non valent.
von rafael.871 am 23.03.2015
Freiheitszuwendungen, die in einem Testament zur Täuschung der Gläubiger gemacht werden, sind nach dem Aelischen und Sentischen Gesetz ungültig, selbst wenn der Erbe des Schuldners zahlungsfähig ist.
von margarete.p am 10.09.2019
Testamentarisch gewährte Freiheiten, die zur Schädigung von Gläubigern erfolgen, sind auch dann ungültig, wenn dem Schuldner ein zahlungsfähiger Erbe zur Verfügung stand, gemäß dem Lex Aelia Sentia-Gesetz.