Quo iure contra eos etiam, quorum te necessitate compulsum negotium gessisse proponis, per iudicium negotiorum gestorum uteris.
von dominic972 am 27.09.2015
Mit welchem Recht wendest du gegen diejenigen, deren Geschäft du behauptest aus Notwendigkeit geführt zu haben, die Rechtshandlung der Geschäftsführung an?
von benedict.842 am 05.05.2018
Auf welcher Rechtsgrundlage erheben Sie eine Klage wegen Geschäftsbesorgung gegen diese Personen, obwohl Sie behaupten, deren Geschäfte nur aus Notwendigkeit geführt zu haben?