Ob negotium alienum gestum sumptuum factorum usuras praestari fides bona suasit:
von isabella.q am 15.08.2015
Die Treu und Glauben gebieten, dass Zinsen auf Aufwendungen zu zahlen sind, die bei der Führung fremder Geschäfte entstanden sind:
von chiara.k am 18.01.2020
Aufgrund der Verwaltung eines fremden Geschäfts hat Treu und Glauben nahegelegt, dass Zinsen für die entstandenen Aufwendungen zu leisten sind: