Si usuras praestari pignore dato convenerat et in continenti numeratione facta, postea vel ante, propter quod debitum solutionem feceras, non designasti, habuit creditor in usuras tibi accepto ferendae solutae quantitatis facultatem.
von stephanie.v am 06.06.2023
Wenn vereinbart worden war, dass Zinsen zu zahlen seien, nachdem ein Pfand gegeben wurde, und die Zahlung unmittelbar, danach oder davor erfolgte, und du nicht bezeichnet hattest, für welche Schuld du die Zahlung geleistet hattest, besaß der Gläubiger die Befugnis, den gezahlten Betrag auf die Zinsen anzurechnen.
von willy.946 am 04.09.2017
Wenn Sie vereinbart hatten, Zinsen zu zahlen und Sicherheiten gestellt hatten, und dann eine Zahlung vor oder nach einem bestimmten Zeitpunkt leisteten, ohne anzugeben, für welche Schuld Sie zahlten, hatte der Gläubiger das Recht, Ihre Zahlung auf die Zinsen anzurechnen.