Si enim usuras in sortem redigere fuerat concessum et totius summae usuras stipulari, quae differentia erat debitoribus, qui re vera usurarum usuras exigebantur?
von yann921 am 21.09.2016
Denn wenn es erlaubt gewesen wäre, Zinsen zum Hauptbetrag hinzuzurechnen und Zinsen auf die gesamte Summe zu vereinbaren, welchen Unterschied hätte es für die Schuldner gegeben, die in Wirklichkeit mit Zinseszinsen belastet wurden?
von liam.k am 29.11.2019
Wenn ihnen schließlich erlaubt war, Zinsen zur ursprünglichen Darlehenssumme hinzuzufügen und dann Zinsen auf die Gesamtsumme zu berechnen, worin bestand dann der Unterschied für Schuldner, die im Wesentlichen Zinseszinsen zahlten?