Ut nullo modo usurae usurarum a debitoribus exigantur, et veteribus quidem legibus constitutum fuerat, sed non perfectissime cautum.
von melina.911 am 11.10.2017
Dass keinerlei Zinsen auf Zinsen von Schuldnern erhoben werden sollten, war zwar durch alte Gesetze festgelegt worden, aber nicht vollständig und vollkommen geregelt.
von louis8865 am 25.11.2022
Während die alten Gesetze die Erhebung von Zinseszinsen von Schuldnern bereits verboten hatten, wurden diese nicht wirksam genug durchgesetzt.