Quod et in bonae fidei iudiciis ceterisque omnibus in quibus usurae exiguntur servari censemus.
von anne.823 am 15.11.2017
Wir verordnen, dass dies sowohl bei Urteilen nach Treu und Glauben als auch in allen anderen Fällen, in denen Zinszahlungen erhoben werden, eingehalten wird.
von emmanuel923 am 01.03.2023
Wir verfügen, dass dies sowohl in Verfahren nach Treu und Glauben als auch in allen anderen Fällen, in denen Zinsen erhoben werden, beachtet werden soll.