von dominik.k am 21.09.2021
Zuvor hatte es bereits eine Rechtshandlung bezüglich des Vermögens der Ehefrau gegeben, die zu den Verfahren nach Treu und Glauben gehörte:
von aleksander.8814 am 24.02.2020
Es hatte zuvor bereits die actio rei uxoriae aus den Urteilen guten Glaubens: