Pignoribus quidem intervenientibus usurae, quae sine stipulatione peti non poterant, pacto retineri possunt.
von linnea.g am 16.05.2015
Bei Vorliegen von Wertpapieren können Zinszahlungen, die ohne Vereinbarung nicht gefordert werden könnten, durch informelle Absprache zurückbehalten werden.
von noemie.z am 29.01.2014
Wenn Sicherheiten beteiligt sind, können Zinsen, die ohne einen formellen Vertrag nicht geltend gemacht werden könnten, durch eine informelle Vereinbarung beibehalten werden.