Quamvis usurae fenebris pecuniae citra vinculum stipulationis peti non possunt, tamen ex pacti conventione solutae neque ut indebitae repetuntur neque in sortem accepto ferendae sunt.
von fritz.k am 30.12.2022
Obwohl Zinsen für geliehenes Geld ohne förmliche Vereinbarung nicht gefordert werden können, werden sie dennoch, wenn sie aufgrund einer Übereinkunft gezahlt wurden, weder als ungeschuldet zurückgefordert noch dem Hauptbetrag zugerechnet.
von medina976 am 13.12.2014
Obwohl Zinsen auf Darlehen ohne formellen Vertrag nicht geltend gemacht werden können, können Zinsen, die aufgrund einer informellen Vereinbarung gezahlt wurden, weder als nicht geschuldetes Geld zurückgefordert noch auf den Hauptbetrag angerechnet werden.