Usuras emptor, cui possessio rei tradita est, si pretium venditori non obtulerit, quamvis pecuniam obsignatam in depositi causa habuerit, aequitatis ratione praestare cogitur.
von frida.c am 23.03.2020
Ein Käufer, der den Besitz einer Sache erhalten hat, muss Zinsen zahlen, wenn er dem Verkäufer den Kaufpreis nicht entrichtet hat, auch wenn er Geld als Depot zurückgelegt hatte. Dies ist aus Gründen der Billigkeit erforderlich.
von lenni.b am 09.11.2018
Der Käufer, dem der Besitz der Sache übertragen wurde, wird aufgrund der Billigkeit gezwungen, Zinsen zu zahlen, wenn er den Kaufpreis dem Verkäufer nicht angeboten hat, auch wenn er Geld in der Art eines Depositos versiegelt hatte.