Cum et si ex causa donationis utrique dominium rei vindicetis, eum, cui priori possessio soli tradita est, haberi potiorem convenit.
von mohamed.872 am 06.08.2023
Obwohl beide Parteien aus Schenkungsgrund den Eigentumsanspruch erheben, gilt derjenige als bevorzugt, dem die Landbesitzübertragung früher erfolgte.
von yannis977 am 17.04.2016
Selbst wenn beide Parteien den Eigentumsanspruch durch Schenkung geltend machen, gilt es als festgestellt, dass die Person, der zuerst der Besitz der Liegenschaft übertragen wurde, den stärkeren Anspruch hat.