Erit sane in arbitrio tuo pretium quod dedisti cum usuris recipere, ita tamen, ut perceptorum fructuum et sumptuum ratio habeatur:
von lilly.948 am 11.06.2020
Es wird zweifellos in deinem Ermessen stehen, den Preis, den du gegeben hast, nebst Zinsen zurückzuerhalten, und zwar dergestalt, dass eine Abrechnung der vereinnahmten Erträge und Ausgaben erfolgen kann:
von luana.9829 am 23.08.2013
Du wirst definitiv das Recht haben, deine Zahlung zuzüglich Zinsen zurückzufordern, vorausgesetzt, dass die erhaltenen Erlöse und die angefallenen Aufwendungen berücksichtigt werden: