Si igitur antecedenti tempore possessionem emisse ac pretium exsolvisse apud praesidem provinciae probaveris, obtentu non datorum instrumentorum expelli te possessione non patietur.
von ben.904 am 17.11.2023
Wenn Sie dem Provinzgouverneur nachweisen können, dass Sie die Liegenschaft zuvor erworben und bezahlt haben, wird er nicht zulassen, dass Sie allein aufgrund fehlender Dokumentation aus dem Besitz vertrieben werden.
von sophia.827 am 05.10.2017
Wenn du also zu vorhergehender Zeit vor dem Statthalter der Provinz nachweisen wirst, dass du den Besitz erworben und den Preis bezahlt hast, wird er nicht zulassen, dass du aufgrund des Vorwands fehlender Dokumente aus dem Besitz vertrieben wirst.