Et ideo, si probaveris te conventum in solidum exsolvisse, rector provinciae iuvare te adversus eum, cum quo communiter mutuam pecuniam accepisti, non cunctabitur.
von rafael.n am 30.12.2023
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die gesamte Schuld beglichen haben, wird der Provinzgouverneur nicht zögern, Ihnen gegen denjenigen zu helfen, mit dem Sie gemeinsam den Kredit aufgenommen haben.
von henriette.h am 15.09.2016
Und daher wird der Provinzverwalter nicht zögern, Ihnen zu helfen gegen denjenigen, mit dem Sie gemeinschaftlich Geld geliehen haben, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Vereinbarung vollständig erfüllt haben.