Et emptor pretium quod dederit amissum existimet, nihilo minus venditori ad repetendos servos cum agnatione eorum vindicatione concessa.
von henry.t am 10.05.2024
Und der Käufer möge den Preis, den er gezahlt hat, als verloren betrachten, gleichwohl mit der dem Verkäufer gewährten Vindikation, die Sklaven mit ihrer Agnation zurückzufordern.
von diana.s am 02.07.2020
Der Käufer sollte den Verlust der Zahlung, die er geleistet hat, akzeptieren, während der Verkäufer weiterhin das Recht behält, sowohl die Sklaven als auch deren Nachkommen zurückzufordern.