Sed cum soliditas fundorum vel certa portio ad unumquemque perveniat, tanti quoque servi et originarii transeant, quanti apud superiores dominos et possessores vel in soliditate vel in parte manserunt:
von noel.908 am 06.05.2024
Wenn jemand entweder ein gesamtes Anwesen oder einen Anteil davon erhält, sollten auch die entsprechende Anzahl von Sklaven und Leibeigenen übertragen werden, die unter den vorherigen Besitzern an diesem Grundbesitz gebunden waren, sei es das gesamte Anwesen oder nur ein Teil davon:
von nala.862 am 13.09.2017
Wenn jedoch die Gesamtheit der Ländereien oder ein bestimmter Anteil an jeden Einzelnen übergeht, sollen ebenso viele Sklaven und Hörige übergehen, wie zuvor bei den vorherigen Herren und Besitzern entweder vollständig oder teilweise verblieben waren: