Neque vero commento fraudis id usurpet legis illusio, quod in originariis saepe actitatum est, ut parva portione terrae emptori tradita omnis integri fundi cultura adimatur.
von carla.8965 am 01.06.2014
Und wahrlich, die Verhöhnung des Rechts soll dies nicht durch eine betrügerische List unrechtmäßig in Besitz nehmen, was unter ursprünglichen Bewohnern oft praktiziert wurde, dass durch die Übergabe eines kleinen Landstücks an den Käufer die gesamte Bewirtschaftung des ganzen Grundstücks entzogen werden kann.
von noel.955 am 01.07.2022
Das Recht darf diese betrügerische Praxis nicht zulassen, die gegenüber Einheimischen oft angewendet wurde, bei der ein Käufer ein winziges Landstück erhält, aber die Bewirtschaftungsrechte für das gesamte Anwesen übernimmt.