Emptori quidem fundi necesse non est stare colonum, cui prior dominus locavit, nisi ea lege emit.
von sam.h am 25.05.2019
Ein Grundstückskäufer ist nicht verpflichtet, den Mieter zu übernehmen, den der vorherige Eigentümer vermietet hat, es sei denn, dies wurde zur Bedingung des Kaufs gemacht.
von ada.j am 30.04.2023
Für den Käufer eines Grundstücks besteht keine Verpflichtung, den Pächter zu übernehmen, dem der Vorbesitzer es vermietet hat, es sei denn, er hat es unter einer Bedingung erworben, die dies vorschreibt.