Aut si receptum ius securitatem emptori praestitit, est arbitrium tibi liberum conveniendi eos, qui pro portione satis illicitam venditionem celebraverunt.
von amir864 am 04.05.2017
Oder wenn das geltende Recht dem Käufer Sicherheit gewährt hat, steht es Ihnen frei, rechtliche Schritte gegen diejenigen einzuleiten, die in angemessenem Umfang einen unzulässigen Verkauf durchgeführt haben.
von yoshua.j am 17.09.2019
Alternativ, wenn das geltende Recht dem Käufer Schutz gewährt hat, steht es Ihnen frei, rechtliche Schritte gegen diejenigen einzuleiten, die entsprechend ihrem Verantwortungsanteil an dem unzulässigen Verkauf beteiligt waren.