Si interrogatione praecedente promissio usurarum recte facta probetur, licet instrumento conscripta non sit, tamen iure optimo debentur.
von noah.831 am 11.11.2013
Wenn nachweislich ein Zinsversprechen nach Befragung ordnungsgemäß abgegeben wurde, ist es rechtlich bindend, auch wenn es nicht schriftlich festgehalten wurde.
von kristine8892 am 09.02.2019
Wenn eine Zinszahlungsvereinbarung durch vorausgehende Befragung nachweislich ordnungsgemäß getroffen wurde, obwohl sie nicht schriftlich in einem Dokument festgehalten ist, werden sie gleichwohl kraft besten Rechts geschuldet.