Possessionem autem alienam perperam occupantibus compensatio non datur.
von pauline839 am 07.01.2019
Denjenigen, die fremden Besitz unrechtmäßig besetzen, wird keine Entschädigung gewährt.
von justus.k am 19.01.2014
Personen, die unrechtmäßig fremdes Eigentum in Besitz nehmen, haben kein Recht auf Entschädigung.